Satzung (Statut)
Sitz der Vereinigung ist Dresden.
Ziele und Aufgaben der Vereinigung
Die Vereinigung Eltern und Freunde hörgeschädigter Kinder Dresden
(e.V.) vertritt Anliegen und Interessen schwerhöriger und gehörloser
Kinder sowie deren Eltern aus dem Raum Dresden.
Hörgeschädigte Kinder bedürfen einer speziellen,
andauernden, intensiven und individuellen Betreuung durch ihre Eltern weit über
das normale Maß hinaus. Außerdem wird die besondere Unterstützung
der Gesellschaft zur Entwicklung, Wahrung und Besserung der Integrationsmöglichkeiten
unserer Kinder in die hörende Umwelt benötigt.
Die Vereinigung verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche sondern selbstlos,
ausschließlich und unmittelbar nachfolgend beschriebene gemeinnützige
und mildtätige Zwecke.
Vorrangige Aufgabe ist die Förderung der lautsprachlichen
Kommunikationsfähigkeit. Wir setzen uns darüberhinaus für
medizinische, pädagogische, berufliche, soziale und wirtschaftliche
Rahmenbedingungen ein, die - differenziert in Abhängigkeit vom Grad der Schädigung
(Minderung der Erwerbsfähigkeit) - die bestmögliche Entwicklung unserer
Kinder gewährleisten und der Hörgeschädigtenspezifik gerecht
werden.
Anliegen der Vereinsarbeit
- Selbsthilfe
- Information und Beratung Betroffener
- Interessenvertretung gegenüber der Gesellschaft
Schwerpunkte der Arbeit
- Vermittlung, Weitergabe, Austausch und Diskussion von Erfahrungen
betroffener Eltern unter Einbeziehung von Ärzten, Hörpädagogen,
Hörakustikern, Sozialarbeitern, Lehrern und Erziehern.
(Elternseminare,
Vorträge, Gesprächsrunden, Informationsblätter)
- Besondere Unterstützung, Information und Beratung von Eltern, die
erstmalig mit der Behinderung ihres Kindes konfrontiert werden.
(Wenn
Eltern erfahren, daß ihr Kind hörgeschädigt ist, brauchen
sie Informationen z.B.:
- Welche Art der Behinderung ist die Hörschädigung?
- Welche Förder-, Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sind
vorhanden?
- Welche technischen Hilfen gibt es?
- Welche gesetzlichen Hilfen werden gewährt?
- Wie beeinflusst die Hörschädigung des Kindes die
Kommunikation in der Familie und der Umwelt?
- Welche Möglichkeiten hat die Familie, sich auf das hörgeschädigte
Kind einzustellen?
- ....
- Aufklärung der Öffentlichkeit über die besonderen
Lebensbedingungen hörgeschädigter Menschen.
(Presseveröffentlichungen,
Betreuung von Schaukästen, Vortrags- und Aufklärungsarbeit in
Schulen,...)
- Anbahnung und Pflege freundschaftlicher Beziehungen zu vergleichbaren
Vereinigungen vor allem im deutschsprachigen Raum.
- Aufbau einer Handbibliothek und Verleih von Fachpublikationen, speziellen
Kinderbüchern und Hörgeschädigtenzeitschriften bis hin zu
didaktischem Spielzeug und Übungsmaterial zur Unterstützung der
Hausspracherziehung.
- Mitarbeit an der Verwirklichung und dem Ausbau der gesellschaftlichen
Anerkennung und sozialen Absicherung der Behinderten und deren Angehörigen
in Abstimmung mit anderen Behindertenvereinigungen (Blinde- und
Sehschwache, Körperbehinderte, geistig Behinderte,...) und unter Beachtung
und Wahrung der spezifischen Erfordernisse hörgeschädigter
Menschen.
- Mitarbeit an der Erarbeitung, Diskussion und Umsetzung von
Bildungskonzeptionen und -inhalten an der Gehörlosenschule und der
Schwerhörigenschule Dresden, deren Vorschuleinrichtungen bis hin zur
integrativen Beschulung im Normalschulbereich.
- Verbesserung der Versorgung mit technischen Hilfsmitteln, die modernen
Anforderungen und Möglichkeiten entsprechen. Mitsprache bei der Definition
eines Grundbedarfs der vollständig aus staatlichen Mitteln oder Mitteln
der Krankenkassen finanziert wird.
Grundsätze der Vereinsarbeit
Die Vereinigung besteht aus Mitgliedern und einem auf jeweils ein Jahr gewählten
Vorstand (Sprecherrat) von mindestens 3 Personen. Durch die
Mitgliederversammlung können zeitlich oder inhaltlich befristete
Arbeitsgruppen zu Schwerpunktaufgaben eingesetzt werden. Die Arbeitsgruppen wählen
einen Leiter ihrer Arbeitsgruppe, der ständigen Kontakt zum Vorstand unterhält.
Die Vereinigung wird vorrangig im Einzugsbereich der Gehörlosen- und
Schwerhörigenschule Dresden tätig.
Die Vereinigung wendet sich an Eltern hörgeschädigter Kinder und
deren Freunde insbesondere aus ihrem Tätigkeitsbereich.
Die Mitgliedschaft ist nach Kenntnisnahme und Anerkennung des Statuts
schriftlich bei einem Vorstandsmitglied zu beantragen. Über die Aufnahme
entscheidet das darauffolgende Vereinstreffen mit einfacher Mehrheit der
anwesenden Mitglieder. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung
gegenüber dem Vorstand oder Ausschluss auf Antrag von 2/3 der
eingetragenen Mitglieder. Im Falle des Austrittes oder Ausschlusses einzelner
Mitglieder entsteht kein Anspruch auf anteilmäßige Auszahlung des
Vereinsvermögens. Bei einer Auflösung der Vereinigung wird das
Vereinsvermögen auf Vorschlag des Vorstandes in Absprache und nach
erfolgter Zustimmung des Finanzamtes steuerbegünstigten Zwecken zugeführt.
Die Mitglieder unterstützen die Vereinsarbeit ideell und/oder
materiell. Sie verständigen sich über notwendige, konkrete Maßnahmen,
Veranstaltungen, Treffen und Arbeitsteilungen zur Untersetzung und
Verwirklichung der im Statut festgeschriebenen Schwerpunktaufgaben.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über Auslegung und Durchführung
der im Statut beschriebenen Grundsätze. Sie beauftragt und legitimiert den
Vorstand. Vor Ablauf der Wahlperiode kann ein Vorstandsmitglied abberufen
werden, wenn mindestens 50 % der eingeschriebenen Mitglieder und 50 % der
anderen Vorstandsmitglieder dies verlangen.
Eine Mitgliederversammlung im Jahr dient der Berichterstattung und Neuwahl
des Vorstandes. Sie wird vom Vorstand zum Ablauf der Wahlperiode einberufen. Auf
dieser Mitgliederversammlung wird über die Anzahl der zu wählenden
Vorstandsmitglieder, das Wahlverfahren und die Kandidatenliste entschieden.
Der für ein Jahr gewählte Vorstand vertritt die Vereinigung im
Rechtsverkehr. Jedes Vorstandsmitglied ist selbständig im Namen der
Vereinigung zeichnungsberechtigt. Der Vorstand leitet und koordiniert
arbeitsteilig die Vereinsarbeit. Alle wesentlichen Entscheidungen des Vorstandes
oder einzelner Vorstandsmitglieder werden nach Beratung in Abstimmung mit der
Mitgliederschaft getroffen, nur in Ausnahmefällen erfolgt eine Information
an die Mitglieder im Nachhinein.
Der Vorstand ist zu allen das Vereinsleben betreffenden Fragen
auskunftsverpflichtet.
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
Die Vereinigung finanziert sich aus Eigenbeiträgen,
Einnahmen aus Veranstaltungen,
Spenden, staatlichen und kommunalen Haushaltsmitteln.
Die Mitgliederversammlung entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes über
die Art und Weise und die Höhe der Beitragszahlung
seiner Mitglieder. In sozial begründeten Fällen kann die
Mitgliederversammlung auf Antrag Beitragsminderung oder -befreiung beschließen.
Werden Veranstaltungen öffentlich durchgeführt, ist die Vereinigung
berechtigt, von Nichtmitgliedern Unkostenbeiträge zu erheben.
Mit der Verwaltung der finanziellen Mittel wird vom Vorstand ein Mitglied
der Vereinigung (nach Möglichkeit ein Vorstandsmitglied) beauftragt.
Über die Verwendung der finanziellen Mittel entscheidet der Vorstand
unter Kontrolle und Information der Mitgliederversammlung so, daß alle
verfügbaren Mittel für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt
werden und insbesondere keine Person durch Ausgaben, Vergütungen oder
Zuwendungen, die dem Zweck der Vereinigung fremd sind, begünstigt wird.
Mitglieder erhalten prinzipiell keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins,
Aufwendungen der Mitglieder werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
der Vereinigung und mit vorheriger Zustimmung des Vorstandes nach Absprache mit
dem Finanzbeauftragten erstattet.
Vorliegendes Statut wurde am 12.12.90 von der Mitgliederversammlung bestätigt.
Damit verliert das am 20.04.90 auf der Gründungsveranstaltung der
Vereinigung in Dresden beschlossene Statut seine Gültigkeit.
Eltern und Freunde hörgeschädigter Kinder Dresden e.V., 01.03.2002